Neuer Vorstand für das VäterNetzwerk München e.V.
Mit einem neu gewählten Vorstand geht das VäterNetzwerk München in das Jahr 2018. Den Vorsitz führt Georg Lobermeyer von der Münchner Väterinitiative.
Auf der Mitgliederversammlung am 8.11.2017 hat das VäterNetzwerk München turnusgemäß einen neuen 4-köpfigen Vorstand gewählt. Als Vorsitzender wird künftig Georg Lobermeyer, Vorstand bei der „Väterinitiative für engagierte Elternschaft“, das Netzwerk in der Öffentlichkeit vertreten. Seine künftigen Vorstandskollegen sind Andreas Eickhorst (MIM e.V.), Jobst Münderlein (Flechtwerk 2+1 gGmbH) und OT von der Evangelischen Fachstelle für Alleinerziehende (EFA).
25. April: Tag der Eltern-Kind-Entfremdung
Wie in jedem Jahr seit 2006 wird am 25. April 2017 der Internationale Tag der Eltern-Kind-Entfremdung (engl.Parental Alienation Syndrom - PAS) begangen, um auf dieses global verbreitete Phänomen aufmerksam zu machen. Initiiert wurde der Aktionstag durch die Parental Alienation Awareness Organisation (PAAO) in Kanada; inzwischen verzeichnet er eine weltweite Beteiligung.
Die Eltern-Kind-Entfremdung (EKE) beschreibt ein Konzept der Entwicklungspsychologie. Dabei kommt es zur dauerhaften, nach rationalen Maßstäben meist unbegründeten Ablehnung eines getrennt lebenden Elternteils - zu rund 90 Prozent des Vaters - durch das Kind.
Neue Adresse des VäterNetzwerk München ab 01.02.2017
Aus logistischen Gründen nutzt das VäterNetzwerk München e.V. ab sofort den Briefkasten und damit auch die Postadresse der Evangelische Fachstelle für Alleinerziehende Frauen und Männer (EFA) in München.
Bitte verwenden Sie daher ab sofort nur noch folgende Adresse für Ihre Postsendung an uns:
VäterNetzwerk München e.V.
Landwehrstraße 15 / Rgb.
80336 München
Alle sonstigen Kontaktinformationen wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen bleiben unverändert, diese finden Sie wie gewohnt zusammen mit der neuen Postadresse auf unserer Kontaktseite.
Bitte aktualisieren Sie unsere Kontaktdaten in Ihren Adressbüchern entsprechend, vielen Dank.
Finanzwegweiser für Alleinerziehende
Ein-Eltern-Familien wissen oft wenig darüber, welche Hilfen sie in Anspruch nehmen können. Ein neuer „Wegweiser“ gibt wertvolle Tipps.
Finanzwegweiser für Alleinerziehende – ich persönlich finde den Begriff ja grundsätzlich irreführend: Kaum ein Mensch ist wirklich „allein erziehend“ – zur Erziehung eines Kindes (oder mehrerer) gehören immer mehrere Erwachsene. Und de facto ist das ja in der Regel auch so, selbst außerhalb der sogenannten Normalfamilie. „Getrennt erziehend“ trifft's in den allermeisten Fällen besser, und auch der Begriff „Ein-Eltern-Familie“ bürgert sich mehr und mehr ein.
Aber sei's drum: Wenn hinter einem fragwürdigen Begriff so hilfreiche Tipps stecken wie im Fall des Finanzwegweisers für Alleinerziehende, den das Webportal www.finanzen.de seit kurzem zum Download anbietet, dann ist das kein Grund, die Lektüre nicht weiterzuempfehlen.
Kontroverses Thema im Familienrecht: Doppelresidenz/Wechselmodell
Begrifflichkeit
Zitat von Wikipedia:
Als Wechselmodell, Paritätsmodell, Pendelmodell oder Doppelresidenzmodell werden Regelungen zur Betreuung gemeinsamer Kinder bezeichnet, wenn diese nach einer Trennung ihrer Eltern in beiden Haushalten zeitlich annähernd gleichwertig betreut werden. Beide Elternteile bieten dem Kind ein Zuhause, in dem es sich abwechselnd aufhält.
Der Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung des BMFSFJ hat enthält hierzu folgende Zeilen:
Die Definition für ein Wechselmodell ist sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch in der psychologischen Forschung fließend. In der angloamerikanischen Forschung beginnt sie bereits bei Regelungen, bei denen das Kind 14-tägig ein Wochenende von Freitag bis Sonntag und in der dazwischenliegenden Woche einen zusätzlichen Tag mit Übernachtung beim getrenntlebenden Elternteil verbringt (das entspricht einer Betreuungsverteilung von 30:70 Prozent) und reicht bis hin zum paritätischen Wechselmodell mit gleich großen Betreuungsanteilen der Eltern (50: 50 Prozent).
Auch die Wechselhäufigkeiten von Kindern regeln Eltern sehr unterschiedlich. Manche Kinder wechseln Monat für Monat, andere in zweiwöchigem Turnus, Woche für Woche oder gar täglich. Im paritätischen Wechselmodell entspricht die wechselnde Betreuung Woche für Woche in Deutschland derzeit wohl der am weitesten verbreiteten Praxis. In Deutschland definiert die höchstrichterliche Rechtsprechung das Wechselmodell im Zusammenhang mit Kindesunterhaltsfragen als eine paritätische Betreuung von nahezu 50:50 Prozent, in der zudem die Erziehungsverantwortung gleich verteilt ist.
Das Doppelresidenz-Projekt
Seit September ist die neue Website des Doppelresidenz-Projekts des Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) online. Unter doppelresidenz.org finden Sie unter Fachinformation auch alle Hintergrund-Informationen zum Thema Doppelresidenz/Wechselmodell.